EU-Chemikalienverordnung: Rezepturidentifikator UFI wird Pflicht
Auf den Etiketten von Produkten, die gefährliche Gemische enthalten, wird bald ein neues Kennzeichnungselement notwendig sein: der 16-stellige Unique Formula Identifier (UFI). Der eindeutige Rezepturidentifikator soll den Giftinformationszentren im Falle eines Notrufs dabei helfen, das an einem Vorfall beteiligte Produkt genau zu identifizieren und adäquate medizinische Beratung leisten zu können.
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Für wen gilt die UFI-Pflicht?
Die Einführung erfolgt per Änderung der EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1272/2008 – auch bekannt als CLP-Verordnung – durch den Anhang VIII: Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen. Von den Auflagen betroffen sind vor allem Importeure und nachgeschaltete Anwender, die als gefährlich eingestufte Gemische in Verkehr bringen. Sie müssen bei den Giftnotzentralen bestimmte Produktinformationen (z. B. Handelsname, Produktkategorie, Zusammensetzung, Farbe, Verpackung, toxikologische Informationen) sowie den UFI einreichen.
Wie wird der UFI-Code erstellt?
Der UFI ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der aus Buchstaben und Ziffern besteht. Er wird durch Bindestriche in 4 Abschnitte unterteilt. Zusätzlich muss immer die Abkürzung „UFI“ in Großbuchstaben vorangestellt sein. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und deutlich lesbar auf dem Etikett zu finden sein.
Um den UFI zu erstellen, werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens und eine Formulierungsnummer speziell für das Gemisch benötigt. Letztere kann beispielsweise ein interner Rezepturcode sein, sofern er ausschließlich numerisch ist und zwischen 0 und 268.435.255 liegt. Andernfalls müssen neue Formulierungsnummern im richtigen Format zugewiesen werden.
Mithilfe dieser beiden Angaben kann man über den UFI-Generator der Europäischen Chemiekalienagentur (ECHA) ganz einfach die UFIs erstellen. Unternehmen ohne USt-ID können dort außerdem einen Unternehmensschlüssel anfordern.
Wichtig: Nur Produkte, die die gleiche Mischungszusammensetzung aufweisen, dürfen mit derselben UFI gekennzeichnet und gemeldet werden.
Auf dem nebenstehenden Bild sehen Sie ein Beispieletikett mit UFI-Kennzeichnung (rechts unten über dem Strichcode).
Seit wann muss der UFI Code auf dem Etikett angegeben werden?
Der Nachtrag zur CLP-Verordnung trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Je nach Verwendungsbereich galten folgende Übergangsfristen für die UFI-Kennzeichnung:
- seit 1. Januar 2020 für alle neuen Produkte zur Verwendung durch Verbraucher
- seit 1. Januar 2021 für alle neuen Produkte zur gewerblichen Verwendung
- seit 1. Januar 2024 für alle neuen Produkte zur industriellen Verwendung
- seit 1. Januar 2025 für bestehende Produkte, die bereits angemeldet und auf dem Markt sind
Mehr Informationen unter: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/ufi-generator
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