Bluhm Weber Blog
Tips, stories and news around labeling, marking and coding
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Cyber Resilience Act (CRA) – Was bedeutet das für industrielle Produkte?
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) führt die Europäische Union neue Anforderungen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen ein. Ziel der Verordnung ist es, Sicherheitsstandards für Geräte und Software über deren gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Viele industrielle Systeme sind davon betroffen – nicht nur klassische Softwareprodukte. Auch Geräte mit Firmware, Netzwerk- oder Funkschnittstellen fallen grundsätzlich unter die Regelungen des CRA. Erfahren Sie mehr zu den Pflichten von Herstellern und dem aktuellen Stand der Umsetzung.
Flaschen-Recycling: PET und Glas umsichtig kennzeichnen
Recyclingfähige Getränkeverpackungen beginnen bei der richtigen Kennzeichnung. Dieser Beitrag zeigt, wie Etiketten, Tintenstrahldruck und Laserbeschriftung das sortenreine Recycling von PET- und Glasflaschen unterstützen. Sie erfahren, welche Materialien und Verfahren den Flasche-zu-Flasche-Kreislauf fördern, gesetzliche Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Nachhaltigkeit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit in der Getränkeindustrie verbessern.
Insekten in Lebensmitteln: So müssen sie gekennzeichnet sein
Insekten als Zutat sind in der EU zugelassen, allerdings nur, wenn sie korrekt gekennzeichnet werden. Für Hersteller bedeutet das besondere Pflichten: von der exakten Benennung über die Allergenkennzeichnung bis zur rechtskonformen Beschriftung unter anspruchsvollen Produktionsbedingungen. Unser Blog-Beitrag zeigt, welche Insekten zugelassen sind, welche Angaben verpflichtend sind und wie Unternehmen Kennzeichnungssicherheit gemäß EU-Vorgaben zuverlässig umsetzen.
Getränkekennzeichnung – gesetzliche Anforderungen
Die Getränkekennzeichnung unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung für Hersteller und Abfüller unerlässlich ist. Doch welche Anforderungen gelten konkret und wo bestehen besondere Kennzeichnungspflichten? Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über relevante Verordnungen wie die Lebensmittel-Informationsverordnung, die Los-Kennzeichnung und das Verpackungsgesetz. Sie erfahren, worauf es bei der rechtskonformen Kennzeichnung von Getränken ankommt und wie sich Risiken im Marktalltag vermeiden lassen.
Atex Kennzeichnung – Was Sie wissen müssen!
Die Atex Kennzeichnung beruht auf zwei EU-Richtlinien zum Explosionsschutz: Der Atex-Produktrichtlinie 2014/34/EU und die Atex-Betriebsrichtline 1999/92/EG. ATEX ist die Abkürzung für ATmosphères EXplosives. Das dazugehörige Zertifikat gilt für den Einsatz von Geräten und Maschinen in explosionsgefährdeten Umgebungen.
CE-Kennzeichnung: Auf zusätzliche Qualitäts-Merkmale achten
Das CE-Zeichen ist eine Kennzeichnung, mit der die Produzenten bescheinigen, dass eine Ware alle EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt – unabhängig davon, wo sie weltweit produziert wurde. Nur mit dem CE-Kennzeichen dürfen die Produkte in der EU verkauft werden. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wird damit erklärt, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).
UKCA ersetzt CE-Kennzeichnung für Großbritannien – Was bedeutet das für Sie?
Das UKCA-Zeichen ersetzt seit dem Brexit schrittweise die CE-Kennzeichnung für den britischen Markt. Welche Produkte betroffen sind, welche Übergangsfristen gelten und was Hersteller jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier kompakt erklärt. Wir zeigen, wie sich die Konformitätsbewertung verändert, welche Sonderregeln für Nordirland gelten und wie Sie Ihre Produktkennzeichnung rechtssicher und effizient anpassen.
Füllmengenkennzeichnung: Was bedeutet das EWG-Zeichen “e”?
Lebensmittel, Getränke, Waschmittel, Schrauben – diese und viele andere Produkte werden vom Hersteller in der Produktion abgefüllt und verpackt. Bei der Verpackung handelt es sich dann um eine sogenannte „Fertigpackung“. Wie jede andere Verpackung auch, finden sich auf Fertigpackungen viele Informationen, wie zum Beispiel mit Inhaltsstoffen, Nährwertangaben, Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargendaten. Wer genau hinschaut, entdeckt manchmal direkt hinter der Mengenangabe noch ein kleines “e”. Doch wofür steht dieses sogenannte EWG-Zeichen eigentlich in Verbindung mit der Füllmengenkennzeichnung?
Genusstauglichkeitskennzeichen: EU-Kennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte
Das Genusstauglichkeitskennzeichen – auch Identitätskennzeichen genannt – ist auf allen Verpackungen von Fleisch-, Milch- und Wurstprodukten in der EU Pflicht. Es basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und bestätigt die Einhaltung strenger Hygienevorgaben im Herstellungsbetrieb. Anhand der Zulassungsnummer lässt sich der produzierende Betrieb eindeutig identifizieren – auch bei Handelsmarken. So erhalten Verbraucher Transparenz über die tatsächliche Herkunft gekühlter Lebensmittel.
Lebensmittel: Neue Regel für Herkunftsangaben ab April 2020
In den Mitgliedsstaaten der EU regelt die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), welche Verbraucherinformationen auf Lebensmitteln abgebildet werden müssen. Zu den Pflichtangaben in der Produktkennzeichnung gehören unter anderem bestimmte Nährwerte und Allergene sowie das Ursprungsland oder der Herkunftsort. Speziell die Herkunftskennzeichnung wurde nun weiter konkretisiert.
Ab dem 1. April 2020 gilt europaweit die neue Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zur Kennzeichnung primärer Zutaten anderer Herkunft. Sie schreibt vor, wie die Herkunft auf Lebensmitteln anzugeben ist, wenn deren primäre Zutat vom eigentlichen Ursprungsland abweicht. Diese Neuerung soll Verbrauchern mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf verschaffen.