24.03.2020

Lebensmittel: Neue Regel für Herkunftsangaben ab April 2020

In den Mitgliedsstaaten der EU regelt die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), welche Verbraucherinformationen auf Lebensmitteln abgebildet werden müssen. Zu den Pflichtangaben in der Produktkennzeichnung gehören unter anderem bestimmte Nährwerte und Allergene sowie das Ursprungsland oder der Herkunftsort. Speziell die Herkunftskennzeichnung wurde nun weiter konkretisiert.

Ab dem 1. April 2020 gilt europaweit die neue Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zur Kennzeichnung primärer Zutaten anderer Herkunft. Sie schreibt vor, wie die Herkunft auf Lebensmitteln anzugeben ist, wenn deren primäre Zutat vom eigentlichen Ursprungsland abweicht. Diese Neuerung soll Verbrauchern mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf verschaffen.

Pallet labelling in the logistics line of a food producer