Insekten in Lebensmitteln: So müssen sie gekennzeichnet sein
Insekten als Zutat sind in der EU zugelassen, allerdings nur, wenn sie korrekt gekennzeichnet werden. Für Hersteller bedeutet das besondere Pflichten: von der exakten Benennung über die Allergenkennzeichnung bis zur rechtskonformen Beschriftung unter anspruchsvollen Produktionsbedingungen. Unser Blog-Beitrag zeigt, welche Insekten zugelassen sind, welche Angaben verpflichtend sind und wie Unternehmen Kennzeichnungssicherheit gemäß EU-Vorgaben zuverlässig umsetzen.
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Nudeln aus Insekten?
Lebensmittel auf Insektenbasis sind derzeit in aller Munde – im wahrsten Sinne des Wortes. Nicht nur der Reiz des Außergewöhnlichen macht essbare Insekten zu einem wachsenden Trend. Studien zeigen, dass Lebensmittel mit Insekten klimafreundlicher sind als Fleisch, da ihre Produktion deutlich weniger Wasser und landwirtschaftliche Fläche benötigt. Zudem gelten sie als nachhaltiger, da Insekten zu rund 80 % essbar sind – ein wesentlich höherer Anteil als bei Rindern, Geflügel oder Schweinen. Darüber hinaus sind Insekten eine bedeutende Quelle für Proteine, Vitamine und Mineralstoffe und seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Ernährung von Milliarden Menschen weltweit.
Nun stehen Mehlwürmer, Grillen und Wanderheuschrecken kurz davor, europäische Supermärkte zu erobern. Innovative Hersteller entwickeln neue Varianten von Pasta, Müsliriegeln, Crackern und weiteren Produkten und setzen dabei auf Insekten in gefrorener, getrockneter, pastöser oder pulverisierter Form.
Da die Vorstellung, unbeabsichtigt Insekten zu verzehren, bei manchen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Skepsis stoßen kann, müssen diese gemäß EU-Recht klar als Zutat gekennzeichnet werden. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Insektenbasis.
In der EU als „Novel Food“ zugelassene Insekten
Die EU ermöglicht es Lebensmittelunternehmen, innovative Produkte auf den Markt zu bringen, stellt dabei jedoch gleichzeitig den Verbraucherschutz sowie eine transparente und nicht irreführende Kennzeichnung sicher.
Die Novel-Food-Verordnung schreibt eine Zulassung für „[…] neuartige Lebensmittel, neu entwickelte oder innovative Lebensmittel, Lebensmittel, die mit neuen Technologien oder Produktionsverfahren hergestellt wurden, sowie Lebensmittel, die außerhalb der EU traditionell verzehrt werden“ vor. Sie betrifft alle Lebensmittel, die vor Inkrafttreten der ersten Verordnung im Jahr 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU konsumiert wurden. Die Zulassung basiert auf einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Zahlreiche Zulassungsanträge wurden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Bisher sind folgende Insekten offiziell zugelassen:
- Mehlwurm – gefrorene, getrocknete oder pulverisierte Larven des Mehlkäfers (seit Mai 2021)
- Wanderheuschrecke – gefroren, getrocknet oder pulverisiert (seit November 2021)
- Hausgrille – gefroren, getrocknet, pulverisiert (seit März 2022) sowie teilentfettetes Pulver (seit Januar 2023)
- Buffalowurm – gefrorene, pastöse, getrocknete oder pulverisierte Larven des Getreideschimmelkäfers (seit Januar 2023)
Kennzeichnungsanforderungen für lebensmittel mit Insekten
Somit wird ausgeschlossen, dass Insekten als „versteckte“ Zutat verwendet werden. Enthalten verpackte Lebensmittel essbare Insekten, müssen diese in der Zutatenliste aufgeführt sein.
Zusätzlich zu den allgemeinen EU-Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln auf Insektenbasis folgende Angaben enthalten sein:
- Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels
Hersteller müssen sowohl den lateinischen als auch den gebräuchlichen Namen angeben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Zutat eindeutig identifizieren können. Je nach Verwendungsform kann dies beispielsweise so aussehen:
„Getrocknete/pulverisierte Larven von Alphitobius diaperinus (Buffalowurm)“. - Allergenkennzeichnung
In unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste muss ein Hinweis angebracht sein, dass diese Zutat bei Personen mit bekannten Allergien gegen Krebstiere, daraus hergestellte Produkte oder Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen kann. - Altershinweis für Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel, die neuartige Lebensmittel mit Insekten enthalten, müssen den Hinweis tragen, dass sie nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet sind.
Kennzeichnungstechnologien für Lebensmittel
Auf Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen müssen zahlreiche Etiketten, Datumsangaben und Barcodes angebracht werden. Entsprechend sind Kennzeichnungssysteme eine unverzichtbare Ausstattung, um Produkte für Vermarktung, Versand und Logistik vorzubereiten.
Etikettendruckspender
Mit unseren Etikettiersystemen bieten wir eine breite Palette an Lösungen für unterschiedlichste Anwendungen an. Für das Aufbringen vorgedruckter Produktetiketten auf verpackte Lebensmittel eignet sich beispielsweise ein Etikettenspender. Benötigen Sie individuelle Kennzeichnungsmodule für Ihre Fertigungsprozesse, bietet die Geset-Serie passende Lösungen für zylindrische Produkte und weitere spezifische Anforderungen.
Barcode- und Versandetiketten sind essenziell für die industrielle Automatisierung und eine effiziente Logistik. Für das Aufbringen solcher Etiketten mit variablen Daten empfehlen sich die Druckspendesysteme von Bluhm Systeme, die Etikettendrucker und Applikator in einer Maschine vereinen. Mit dem AP 182 steht zudem eine optimale Lösung für GS1-konforme Palettenkennzeichnung an Vorder- und Seitenflächen zur Verfügung.
Inkjet-Drucker
Variable Daten und Großschriftkennzeichnungen auf Etiketten und Kartons lassen sich effizient mit Inkjet-Druckern aufbringen. Die Markoprint-Serie von Bluhm Systeme bietet eine kosteneffiziente Lösung für die schnelle und berührungslose Kennzeichnung von Produkten und Verpackungen. Die Systeme sind äußerst kompakt und lassen sich problemlos in nahezu jede Produktions- und Logistiklinie integrieren. Eine große Auswahl an Spezialtinten sorgt für optimale Druckergebnisse auf nahezu allen Oberflächen.
Anspruchsvolle Bedingungen in Produktion, Transport und Lagerung
Etikettier- und Codiersysteme sind fester Bestandteil von Produktions- und Logistikprozessen und somit unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:
- Bei der Verarbeitung pulverförmiger Lebensmittelbestandteile wie Insektenpulver oder Mehl ist auf eine ausreichende IP-Schutzklasse der Maschinen zu achten. Gleiches gilt für Feuchtigkeit, Kondensation und Wassereinwirkung (z. B. bei Reinigungsprozessen).
- Bei der Verarbeitung gefrorener Komponenten, etwa tiefgekühlter Insekten, sind Kennzeichnungssysteme niedrigen Temperaturen ausgesetzt. Hier ist sowohl die Eignung der Geräte als auch die Wahl des passenden Etikettenmaterials für Kühl- und Tiefkühlprodukte entscheidend.
- Lebensmittelhersteller unterliegen strengen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Verwenden Sie GMP-zertifizierte Tinten und Etikettenmaterialien, um sicherzustellen, dass keine chemischen Stoffe in das Produkt gelangen oder aus der Verpackung migrieren.
Lebensmittel-Kennzeichnung
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- Welche gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben gibt es in der Lebensmittelindustrie?
- Auf welche freiwilligen Angaben achten Verbraucher?
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