Genusstauglichkeitskennzeichen: EU-Kennzeichnung für Fleisch- und Milchprodukte
Das Genusstauglichkeitskennzeichen – auch Identitätskennzeichen genannt – ist auf allen Verpackungen von Fleisch-, Milch- und Wurstprodukten in der EU Pflicht. Es basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und bestätigt die Einhaltung strenger Hygienevorgaben im Herstellungsbetrieb. Anhand der Zulassungsnummer lässt sich der produzierende Betrieb eindeutig identifizieren – auch bei Handelsmarken. So erhalten Verbraucher Transparenz über die tatsächliche Herkunft gekühlter Lebensmittel.