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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf (AGB) - Schweiz

  1. Allen Angeboten und Kaufverträgen im kaufmännischen Verkehr mit Kaufleuten und bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts liegen unsere Verkaufsbedingungen zugrunde. Anderslautende Bedingungen oder abweichende mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart werden. Die Rücksendung von Auftragskopien des Auftraggebers aus organisatorischen Gründen kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen. Eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
  2. Angebote und Preise sind nur in Textform verbindlich und grundsätzlich freibleibend. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Auftragserledigung ohne eine etwaige vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung. Falls der Auftraggeber Teillieferungen wünscht, können die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet werden. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  3. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung von uns in Textform bestätigt ist.
  4. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit - auch aus einem anderen Rechtsgeschäft - im Rückstand ist. Für den Fall von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers können wir die weitere Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig machen.
  5. Lieferung und Versand: Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei zzgl.Verpackung ab Lager. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Versandweg und Versandart werden von uns gewählt, wobei Wünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Beim Transport beschädigte Ware darf der Auftraggeber erst dann vom Beförderungsunternehmen abnehmen, wenn von diesem zuvor das Vorhandensein des Schadens anerkannt wurde. Folgeschäden aus der Nichtbeachtung hat der Auftraggeber zu tragen. Nicht
    unverzüglich zurückgesandte Leihverpackungen können dem Auftraggeber berechnet werden.
  6. Lieferzeit und Verzug: Die von uns bestätigten Lieferzeiten gelten ab Datum der Auftragsbestätigung. Bei Sonderanfertigungen (z.B. bedruckte Etiketten) läuft die Lieferzeit erst ab Eingang der genehmigten Korrektur oder der erforderlichen Zeichnungen, Vorlagen etc. Vom Auftraggeber veranlaßte oder durch ihn verursachte Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrags verlängern die Lieferzeiten. Von uns mit dem Zusatz „voraussichtlich" genannte Liefertermine sind lediglich Anhaltspunkte, keine Fixtermine. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch uns dem Versand gleich. Im Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber in Textform eine angemessene Nachfrist gem. § 326 Abs. 1 BGB zu setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muß. Betriebsstörungen im eigenen oder in fremden Betrieben, von denen Herstellung und Transport wesentlich abhängig sind, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist, berechtigen uns zu Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.Als mögliche Ursachen für diese Betriebsstörungen sind ausdrücklich genannt: Höhere Gewalt, Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, Brände und Maschinenschäden.
  7. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere leitenden Angestellten oder andere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, daß die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Für mittelbare sowie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden unsererseits oder eines unserer leitenden Angestellten vorliegt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
  8. Abrufaufträge unterliegen, falls nicht anders vereinbart, einer Abnahmefrist von maximal 6 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die offene Restmenge zu berechnen und sie dem Auftraggeber zuzustellen oder sie auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch für den Fall, daß die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko zum Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
  9. Ausführung, Beanstandungen, Mängel: Bei Verkauf nach Muster gelten diese insofern als unverbindlich, da die Lieferungen maschinenfallend erfolgen, wobei die Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzung bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Werden vereinbarungsgemäß Minderqualitäten geliefert, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsunterlagen zu prüfen und unterschrieben zurückzusenden. Eventuelle Berichtigungen sind eindeutig und unmißverständlich anzubringen. Für vom Auftraggeber übersehene oder nicht beanstandete Mängel haften wir nicht. Falls ein Korrekturabzug nicht verlangt wird, so ist die Druckvorlage maßgebend. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge gestattet. Druckfreie Andruckzonen oder Klebestellen in einer Etiketten-Rolle sind produktionstechnisch nicht zu vermeiden und können daher auftreten. Zum Ausgleich für nicht brauchbares Material enthalten die Rollen daher in der Regel kostenlose Zusatzetiketten. Schadenersatz für Folgekosten, die durch das Bedrucken fehlerhafter Etiketten entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Gegen Mehrpreis sind einzelgeprüfte garantiert unterbrechungsfreie Etikettenrollen erhältlich.
    Bei Verarbeitung extra angefertigter Spezialmaterialien behalten wir uns vor, die gesamte vom Hersteller gelieferte Menge zu verarbeiten. Dies gilt auch für Sonderformate.
    Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur in Textform innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die auch bei unverzüglicher Untersuchung der Ware nach Wareneingang nicht zu entdecken sind, werden nur dann von uns anerkannt, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab Wareneingang der Ware beim Auftraggeber bei uns eintrifft. Allen Beanstandungen sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen. Von uns anerkannte Mängel berechtigen den Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung, Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
    Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden. Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, unser Eigentum, auch wenn der Auftraggeber anteilige Kosten hierfür übernommen hat.Ein Erwerb durch den Auftraggeber mittels eines gesonderten Kaufvertrages ist nicht möglich.
  10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferdatum bei Verwendung im Einschicht-Betrieb, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Mängel oder Fehler an Teilen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen und deren Ursache mit dieser Abnutzung in Zusammenhang stehen könnten, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Bei Verwendung von nicht durch uns zugelassenen Verbrauchsmaterialien (Farbbänder, Etiketten, Tinten, Solvent) und Ersatzteilen und bei gleichzeitigen Mängeln oder Fehlern, die mit der Verwendung dieser Komponenten in Verbindung stehen könnten, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Produkten mit einem Verfalldatum oder Haltbarkeitsdatum erlischt der Gewährleistungsanspruch mit Ablauf des jeweiligen Verfalldatums oder Haltbarkeitsdatums.
    Aufwendungen, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage, fehlende Wartung, Transportschäden, Verwendung ungeeigneter Zubehöre und Ersatzteile, unsachgemäße Eingriffe durch nicht von uns autorisierte Personen oder äußere Einflüsse (Spannungsschwankungen etc.) entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
    Erfüllungsort für die Gewährleistung ist Rheinbreitbach. Aufwendungen für externe Technikeinsätze, Überbrückungsgeräte und Transporte sind daher kostenpflichtig. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte und die Beachtung der Hinweise aus Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen und des Merkblattes „Hinweise zur Inbetriebnahme". Die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung ist uns einzuräumen, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde.
  11. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto. Rechnungen über Reparaturleistungen inkl. der Ersatzteile und Hilfsmaterialien sind 10  Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitungen können Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Bei Eigenakzepten oder Kundenwechseln kann Skonto nicht gewährt werden. Eingeräumte Skonti sind vom Rechnungsbetrag einschl. Umsatzsteuer zu berechnen. Wir werden aus jedem Betrag, der als Skonto einbehalten wird, anteilig unsere
    Umsatzsteuerschuld kürzen. Zahlungen gelten als an dem Tage geleistet, an dem wir verlustfrei über den Betrag verfügen können. Wechsel werden nur nach vorangegangener Vereinbarung erfüllungshalber angenommen, wobei Diskontspesen und Stempelgebühren zu Lasten des Auftraggebers gehen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er aus anderen Gründen mit der Zahlung oder der Abnahme in Verzug, so steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen zu verweigern. Alle offenen Rechnungen, auch noch nicht fällige Wechsel und Schecks, werden unmittelbar fällig. Dies gilt für alle Aufwendungen, die uns durch auftragsgemäße Erfüllung entstanden sind, auch für produzierte aber noch nicht ausgelieferte Ware.
    Die Aufrechnung unserer Forderung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft.
  12. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt - anteilmäßig auch in verarbeitetem Zustand - unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber wird ermächtigt, die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern und die entsprechenden Forderungen einzuziehen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nach der Lieferung gilt als für uns erfolgt. Ein Factoring von Forderungen ist durch den Auftraggeber anzuzeigen.
    Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen zur Sicherung unserer Ansprüche auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekanntzugeben, diesem die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen und den versuchten Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß zu versichern. Sollte durch diese Vereinbarungen eine Übersicherung unserer Ansprüche um mehr als 10 % eintreten, so können wir auf Verlangen des
    Auftraggebers Sicherungsgegenstände freigeben. Außergewöhnliche Verfügungen über von uns gelieferte Waren wie z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung etc. sind nicht zulässig, solange die Forderungen aus der Geschäftsverbindung nicht vollständig erfüllt sind.
  13. Probestellungen: Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Probestellungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Miet- und Leihgebühren sind monatlich im voraus ohne Skontoabzug zahlbar. Das Risiko des Verlustes, Untergangs oder der Beschädigung der Ware, gleich aus welcher Ursache, geht zum Zeitpunkt des Versands auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat die Ware ausreichend gegen alle Risiken zu versichern (Feuer, Diebstahl, Einbruch, Wasser, unsachgemäße Handhabung,
    vorsätzliche Beschädigung etc.) Bei käuflicher Übernahme der Ware nach Beendigung der Probestellung beginnen sämtliche Gewährleistungsfristen mit Datum des Beginns der Probestellung. Während einer Probestellung kann jederzeit die Rückgabe der Ware an uns gefordert werden, ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen.
  14. Für den Weiterverkauf unserer Produkte, insbesondere ins Ausland, gelten die in der jeweiligen Fassung unseres Merkblattes „OEM-Vereinbarung/Wiederverkaufsvereinbarung" enthaltenen Punkte als vereinbart.
  15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften einzuhalten, einschließlich aller europäischen und US-amerikanischen Sanktionslisten und anderer Personenembargos.
  16. Datenspeicherung: Der Auftraggeber ist einverstanden, daß wir seine Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
  17. Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt und wirksam.
  18. Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Rheinbreitbach. Gerichtsstand auch für alle sonstigen Rechte und Pflichten ist Linz/Rhein. Es gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.

    Bluhm Systeme GmbH, Im Grund 15, CH-5014 Gretzenbach
    Tel.: +41 (0)62 - 788 7090
    Fax: +41 (0)62 - 788 7099
    E-Mail: info@bluhmsysteme.ch

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