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Track and Trace: Rückverfolgbarkeit von Handelswaren

Die Rückverfolgung oder Rückverfolgbarkeit (engl. "traceability") von Handelswaren bezeichnet in der Produktionswirtschaft die Möglichkeit, jederzeit nachvollziehen zu können, wo, wann und durch wen ein Produkt:

  • gewonnen
  • hergestellt
  • verarbeitet
  • gelagert
  • transportiert
  • verbraucht oder
  • entsorgt wurde.

Für diese wichtige Aufgabe müssen die Waren zuverlässig gekennzeichnet werden. Bluhm Systeme ist Spezialist auf diesem Gebiet - sprechen Sie uns einfach an!

Anwenderberichte

Erfahren Sie, wie unsere Kunden ihre Waren mittels Kennzeichnung sicher rückverfolgbar machen:

Wie können Lieferketten zurückverfolgt werden?

Bei der Rückverfolgung (engl. "tracing") unterscheidet man zwischen zwei Arten:

1. Downstream Tracing (vom Erzeuger zum Verbraucher)

Bei der "abwärtsgerichteten" Rückverfolgung wird die Ware entlang der logistischen Kette vom Hersteller hin zum Verbraucher zurückverfolgt. Dieses Verfahren wird meist bei Rücknahmen oder Rückrufaktionen von fehlerhaften oder unsicheren Produkten angewendet. Dabei wird beispielsweise eine ganze Produkteinheit anhand der Losnummer oder ein einzelnes Exemplar anhand einer individuellen Seriennummer "aufgespürt" und kann so vom Markt genommen werden.

2. Upstream Tracing (vom Verbraucher zum Erzeuger)

Bei der "aufwärtsgerichteten" Rückverfolgung kann die betreffende Ware vom Verbraucher aus bis zum Händler, Lieferanten oder Erzeuger zurückverfolgt werden. Das ist zum Beispiel bei Schadstoff- oder Erregerfunden im Produkt notwendig, um andere Konsumenten vor Schäden zu schützen (indem etwa eine Rücknahme oder eine Rückrufaktion eingeleitet wird).

EU-Verordnungen zur Traceability

Für einige Industrien bzw. Produkte gilt laut Verordnungen der Europäischen Union die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Darunter zählen z. B. die folgenden:

Rückverfolgung von Lebensmitteln:

Seit dem 01. Januar 2005 gilt die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit laut EU-Verordnung 178/2002 für alle an der Lebensmittelproduktions- und -wertschöpfungskette beteiligten Glieder: Landwirte, Importeure, Transporteure und die verarbeitende Lebensmittelindustrie sowie für den Lebensmittelgroß- und einzelhandel. Jeder Verarbeitungsschritt von der Aussaat bis zum Verkauf muss lückenlos dokumentiert werden. Hierfür kommen u.a. Chargennummern und Barcodes zum Einsatz.

Rückverfolgung von Explosivstoffen:

Laut den EU-Kennzeichnungsrichtlinien 2008/43/EG (vom 4. April 2008) und 2012/4/EU (vom 22. Februar 2012) müssen sich alle in der EU hergestellten oder in die EU importierten Explosivstoffe vom Herstellerort über das Inverkehrbringen bis zur Endnutzer-Verwendung zurückverfolgen lassen. Die Kennzeichnung per DataMatrix-Code sorgt dabei für eine lückenlose Datenerfassung über die gesamte Hersteller- bzw. Lieferkette hinweg.

Rückverfolgung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:

Ab dem 09. Februar 2019 tritt die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62 in Kraft, die Pharma-Hersteller dazu verpflichtet, alle Verpackungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmalen zu versehen. Das Track & Trace System schreibt eine individuelle, randomisierte Seriennummer in Form eines automatisch lesbaren DataMatrix-Codes vor. Diese muss vom Hersteller beim Inverkehrbringen in eine nationale Datenbank eingespielt und bei der Ausgabe in der Apotheke auf Richtigkeit überprüft werden. Zusätzlich müssen die Verpackungen einen Manipulationsschutz aufweisen, der die Unversehrtheit und Originalität der Verpackung sofort erkennbar macht.

Kurt Hoppen von Bluhm Systeme im Interview mit dem Konradin Verlag:

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